FAQ – Ablauf Immobilienkauf

FAQ – Ablauf Immobilienkauf

Sie haben eine Immobilie besichtigt und sind am Kauf interessiert? Ihr Ansprechpartner in unserem Hause steht Ihnen in dieser Phase natürlich weiterhin kompetent zur Seite. Dennoch haben wir hier die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Leider nein, denn eine rechtskräftige Reservierung einer Immobilie ist in Deutschland ohne Notar nicht möglich.
Das ist nur durch die Unterzeichnung eines notariellen Kaufvertrages über die Immobilie möglich.
Nein, eine Finanzierungsbestätigung ist nicht notwendig.

Wenn Sie sich jedoch unsicher sind, ob Sie das eventuell fehlende Kapital für die Immobilie finanziert bekommen, dann sollten Sie sich im Vorfeld des Notartermines um eine Finanzierung kümmern. Sie sollten dann auch unbedingt die endgültige Finanzierungszusage (rechtsverbindlich ist hier nur der Kreditvertrag) abwarten. Das dauert in der Regel leider einige Wochen.

Wir raten immer zu einem möglichst zeitnahen Notartermin, denn nur mit Unterzeichnung des Kaufvertrages ist Ihnen die Immobilie sicher.

Sind Sie jedoch nicht sicher, dass Sie den Kaufpreis finanziert bekommen, sollten Sie unbedingt die endgültige Finanzierungszusage abwarten. Falls andere – für Sie kaufentscheidende – Aspekte noch nicht geklärt sind, dann müssen Sie diese bitte unbedingt vorher klären. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause ist Ihnen gerne behilflich.

Gar nichts.

Nach dem Notartermin bekommen Sie die Rechnung des Notares für die bis dahin angefallenen Gebühren sowie unsere Rechnung über unsere Courtage.

Die Notargebühren sind im übrigen bei jedem Notar identisch. Das Finanzamt schickt Ihnen dann den Bescheid über die Grunderwerbssteuer (Stand Mai 2022: In Berlin 6 % und in Brandenburg 6,5 % des Kaufpreises). Diese ist jedoch frühestens vier Wochen nach Notartermin zur Zahlung fällig.

Im Laufe der Abwicklung werden Sie dann auch einige Rechnungen des Amtsgerichtes sowie des Notariates bekommen. Die Gebühren des Notares (inklusive der Beurkundung und der Überwachung des Vertrages und inklusive der Beurkundung eines Finanzierungsgrundpfandrechts für die finanzierende Bank) sowie des Grundbuchamtes betragen insgesamt ca. 2,5 % des Kaufpreises (Stand Mai 2022).

Nachdem Sie den Kaufpreis bezahlt haben. Vorherige Schlüsselübergaben sind unüblich.
Dies wird im notariellen Kaufvertrag geregelt. Sie erhalten im Laufe der Vertragsabwicklung vom Notar ein Schreiben, dass ihm sämtliche Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises vorliegen.

In der Regel geschieht dies frühestens 4 Wochen nach Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag. Der Notar überwacht dieses Prozedere detailgenau und er steht für sein Handeln voll in der Haftung.

Nach Erhalt des Schreibens haben Sie 14 Tage Zeit – es sei denn es wird im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart – um den Kaufpreis zu bezahlen.
Falls der (Noch-)Eigentümer einverstanden ist, kann selbstverständlich auch vereinbart werden, dass der Kaufpreis erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt fällig wird. Zeiträume von mehreren Monaten sind in diesem Fall nicht ungewöhnlich.

Ja, er ist für die gesamte Abwicklung des Kaufvertrages zuständig.

Damit es hier nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt, ist auch die Einschaltung eines erstklassigen Notariates empfehlenswert.

Wir arbeiten mit mehreren exzellenten Notariaten zusammen. Aufgrund der Vielzahl unserer verkauften Immobilien, sind wir dort „Großkunde“.

Daher erhalten wir immer zeitnahe Notartermine sowie innerhalb weniger Stunden einen Entwurf des Kaufvertrages. Sie können dort auf eine reibungslose Abwicklung Ihres Immobilienkaufes vertrauen.

Dies war vor einigen Jahren die Regel. Die Notare sind heutzutage von der Notarkammer angehalten, die Abwicklung ohne ein Notaranderkonto vorzunehmen.

Denn ein Notaranderkonto ist entgegen erstem Anschein nicht sicherer und verursacht für Sie beim Notar vermeidbare Kosten und verlangsamt oft die Abwicklung.

Nur in seltenen Fällen ist die Abwicklung über ein Notaranderkonto sinnvoll.

Wenn Sie nur Zahlungen gemäß des Schreibens vom Notar zur Kaufpreisfälligkeit vornehmen, dann ist dies sichergestellt.

Vereinfacht dargestellt: Der Notar erkundigt sich rechtsverbindlich bei den Gläubigern unter anderem nach der noch valutierenden Höhe der im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Grundschulden etc.). Diese werden dann durch Ihre Zahlungen auf den Kaufpreis direkt abgelöst und den verbleibenden Teil des Kaufpreises zahlen Sie dann direkt auf das Konto des Eigentümers.

Für die Richtigkeit der Höhe der Zahlungen haftet der Notar. Zahlen Sie also bitte nur nach seinen Anweisungen in diesem Fälligkeitsschreiben.

Selbstverständlich! Leider ist das „Juristendeutsch“ für einen Laien nicht leicht zu verstehen. Wir können Sie aber beruhigen.

Die von uns empfohlenen Notariate sind sehr kompetent und verwenden immer identische Standardentwürfe. In die entsprechenden Textbausteine werden insbesondere Ihre persönlichen Daten, die Daten der Immobilie, der Kaufpreis, die Fälligkeitsvoraussetzungen für den Kaufpreis und zu wann Sie den Kaufpreis bezahlen müssen, angepasst.

Wenn Sie sich für den Kauf der Immobilie entschieden haben, teilen Sie dies am besten kurzfristig Ihrem Ansprechpartner in unserem Hause mit. Er leitet alles für Sie in die Wege.
Ja, eine kurze E-Mail an Ihren Ansprechpartner in unserem Hause reicht vollkommen aus.

Das Notariat erstellt sodann innerhalb weniger Stunden einen Entwurf des Kaufvertrages.

In diesem Fall kümmern Sie sich bitte schnellstmöglich um eine endgültige Finanzierungszusage. Dies können Sie selbstverständlich bei Ihrer Hausbank machen.

Wir empfehlen jedoch einen unabhängigen Finanzierungsberater zu kontaktieren. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen dadurch keine. Sie partizipieren jedoch vom Know-How des unabhängigen Finanzierungsberaters sowie von seinen Kontakten zu zahlreichen Banken.

Ihnen ist dadurch in der Regel eine schnellere Bearbeitung sicher. Des Weiteren werden Ihnen die in der Regel für Sie optimalen Konditionen des gesamten Zinsmarktes angeboten. Eine kleine Auswahl von unabhängigen Finanzierungsberatern, mit denen wir positive Erfahrungen gesammelt haben, finden Sie hier.